Website-Icon GERMANIA

Umzugsmitteilung – Damit die Post ankommt

Wenn Sie umziehen, sollten Sie das sowohl Ihren Freunden und Verwandten als auch Behörden, Ämtern und Institutionen mitteilen. Sie vermeiden Fehler beim Aufnehmen der Adresse, wenn Sie das schriftlich erledigen. Zudem müssen Sie nicht immer wieder Ihren Nach- oder Straßennamen buchstabieren. Außerdem empfiehlt es sich, fünf Tage vor dem Umzug einen Nachsendeauftrag an das Nachsendeauftragszentrum der Deutschen Post in München zu erteilen. So gehen Sie sicher, dass alle Briefe an Ihre neue Adresse weitergeleitet werden. Die Formulare finden Sie in Ihrer Postfiliale.

Ihre neue Adresse sollten Sie mitteilen:

Arbeitgebern ■ Banken, Kreditinstituten ■ Evtl. Finanzamt ■ Freunden, Verwandten, Bekannten ■ Geschäften, in denen Sie eine Kundenkarte besitzen ■ GEZ ■ Kindergarten, Schule ■ Telefongesellschaften, Mobilfunkanbietern ■ Vereinen, Verbänden ■ Verlagen (bei Abonnements) ■ Versicherungen

Eine Umzugsmitteilung sollte enthalten:

■ Ihre alte Adresse ■ Ihre neue Adresse ■ Datum des Umzugs ■ Ggf. Mitglieds- oder Kundennummer

Beispiel :

Die mobile Version verlassen